|Der Schulvertrag

Regeln für das Zusammenleben in unserer Schule

Unsere Schule ist für uns ein Ort des Zusammenlebens, des Lernens und Arbeitens.

Wir begegnen einander mit Respekt und Freundlichkeit.

Jede Schülerin und jeder Schüler wird in Verhalten und Leistung gerecht und fair beurteilt.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat Anspruch auf Fairness und Respekt von Seiten der Schüler/innen. Dies gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule.

Bei der Bewältigung von Problemen und beim Austragen von Konflikten üben wir Toleranz und verzichten auf jede Form von Gewalt.

In Konfliktgesprächen hat jede/r Beteiligte das Recht, eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen

Wir erhalten das Schulgelände sowie die Räumlichkeiten der Schule in einem Zustand, der für das gemeinsame Lernen und Leben so beschaffen ist, dass sich alle wohl fühlen können.

Schüler/innen, die sich für ein gelungenes Zusammenleben und sich für die Gestaltung der Schulkul-tur engagieren, erwerben einen Anspruch auf eine positive Bemerkung im Zeugnis bzw. auf ein separates Zertifikat.

Um in einem Klima gegenseitiger Wertschätzung leben und lernen zu können, verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler, die folgenden Regeln zu respektieren und einzuhalten:

A   Allgemeine Regeln
1. Ich verhalte mich so, dass alle Schüler/innen ungestört lernen und alle Lehrer/innen ungestört unterrichten können.
2. Ich gehe rücksichtsvoll mit Schüler/innen bzw. Lehrer/innen um.
3. Ich wende keine verbale oder körperliche Gewalt an.
4. Ich achte das private ebenso wie das schulische Eigentum.
5. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
6. Ich halte die nötigen Unterrichtsmaterialien bereit.
7. Ich gestalte den Unterricht aktiv mit.
8. Ich bin bereit, mit jeder und jedem in meiner Gruppe zusammenzuarbeiten.
9. Ich befolge die Anweisungen der Lehrer/innen und der Mitarbeiter/innen
10. Ich entsorge meinen Abfall und beachte das Umweltkonzept der Schule.


B   Einzelregelungen

1.
Der Unterricht beginnt um 8:05 Uhr; das Schulgebäude ist offen ab 7:40, die Klassenräume sind ab 7:50 geöffnet. Die Sporthalle kann erst mit Beginn des Unter-richts betreten werden. In der großen Pause sowie in der Mittagspause können sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen und den Flurbereichen, in der Pausenhalle, der Cafeteria und auf dem Schulgelände aufhalten. Der Aufent-halt in den Fachräumen ist nicht möglich. Aufgrund der Verletzungsgefahr sind Laufspiele innerhalb des Schulgebäudes nicht erlaubt. Das Öffnen von Fluchtfenstern und der Aufenthalt auf den Fluchttreppen sind ohne Aufsicht nicht erlaubt. Die Klassenräume können in den Pausen offen bleiben. Jede Klasse organisiert einen Anwesenheitsdienst für die große Pause und die Mittagspause, so dass immer mindestens drei Schüler/innen im Klassenraum anwesend sind. Außerdem sind im Gebäude ältere Schülerinnen und Schüler (ab Klasse 10) als Pausenpaten tätig. Diese setzen sich bei Bedarf mit den Aufsicht führenden Lehrer/innen in der Pausenhalle bzw. auf den Galerien in Verbindung. Während der 5-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel in den Klassenräumen. Dies gilt auch bei Doppelstunden.

2.
Lehrer/innen und Schüler/innen erscheinen pünktlich zum Unterricht.

3.
Fahrräder müssen im Fahrradkeller oder in den Ständern auf dem Hof, Mopeds und Mofas an dem auf dem Parkplatz dafür vorgesehenen Ort abgestellt werden. PKW dürfen nur auf den vereinbarten Plätzen geparkt werden. Der Durchgang über den Parkplatz ist nur als Zugang zu den Fahrzeugen erlaubt.

4.
Das Fahren mit Fahrrädern, Motorrä¬dern, Mopeds, Rollern, Inlinern, Kickboards, Roll-Schuhen usw. ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.

5.
Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn eine Klasse ohne Lehrperson, meldet das der/die Klassensprecher/in im Sekretariat, damit für Vertretung gesorgt werden kann.

6.
Während der Unterrichtszeit und während der Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Es gelten die folgenden Ausnahmeregelungen:

7.
Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler/innen die Stühle hoch, schließen die Fenster, säubern die Tafel und räumen ihren Platz auf. Darüber hinaus organisiert jede Klasse einen Ordnungsdienst, der verantwortlich ist für das Fegen der Klasse und das Aufsammeln von Müll.

8.
Rauchen, Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.

9.
Handys bleiben während des Unterrichts grundsätzlich ausgeschaltet. Film-, Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Bei Verstößen gegen diese Regelungen wird das Gerät einbehalten und kann am folgenden Schultag von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Hinweise zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Handys enthält ein Info-Flyer der Schule.

10.
Die auf der Homepage veröffentlichten Nutzungsordnungen der Bibliothek und des schuleigenen Computer-Netzwerks müssen von allen Nutzer/innen eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnungen können die betreffenden Personen bis auf weiteres von der Nutzung ausgeschlossen werden.

11.
Bei mutwilligen Beschädigungen oder Verschmutzungen von Schuleigentum (z.B. durch Beschriften, Spucken, Kaugummi) haften die Schüler/innen bzw. deren gesetzliche Vertreter. Beschädigungen sind unmittelbar im Sekretariat zu melden.

12.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Pausenpaten sind berechtigt, Schüler/innen zur Ordnung, zur Sauberhaltung und zur Beachtung der Sicherheitsbestimmungen anzuhalten. Täglich reinigt eine Klasse gemäß Reinigungsplan nach der Vormittagspause die Schulhöfe und die Pausenhalle.

13.
Die Schüler/innen haben das Recht, unter Aufsicht eines Lehrers bzw. einer Lehrerin oder eines/r Schüler/in ab Stufe 10 Veranstaltungen im Schulgebäude durchzuführen. Diese werden auf einem bei den Hausmeistern erhältlichen Formular angemeldet und durch die Schulleitung genehmigt.

14. Der Bandprobenraum im Souterrain kann von Schülerinnen und Schülern zum Proben genutzt werden. Die Hausmeister leihen den erforderlichen Schlüssel aus und führen eine Nutzerliste. Es gilt die Nutzungsordnung des Bandprobenraums.

15.
Die „Regeln für das Zusammenle¬ben in unserer Schule“ werden zu Beginn eines jeden Schuljahrs in den Klassen und Kursen besprochen und von allen Schüler/innen und Lehrer/innen im Sinne einer Verpflichtungserklärung unterzeichnet. Auch die Eltern bescheinigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift.


Den aktuellen Info-Flyer zum Schulvertrag gibt es hier zum Herunterladen.
» Seite druckenSeite zuletzt geändert am 01.04.09 19:23 Uhr