|Kindeswohl

Mit dem 2012 in Kraft getretenen neuen Bundeskinderschutzgesetz sind alle Schulen verpflichtet, in besonderer Weise das Thema Kindeswohl in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen und Situationen von Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Das Beratungsteam des GSG hat zusammen mit einer Fachkraft des Jugendamtes der Stadt Pulheim über mehrere Monate hinweg einen Leitfaden für Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter_innen erarbeitet. Dieser trifft u. a. Aussagen über die Verantwortlichkeiten innerhalb der Schule, die internen Kommunikationswege bei Beobachtungen, die den Verdacht auf die Gefährdung des Kindeswohls nahelegen, und zur Kooperation zwischen Schule und Jugendamt / Jugendhilfe.

» Seite druckenSeite zuletzt geändert am 17.02.18 11:36 Uhr