17.04.2020:
Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs - Ergänzungen
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
mit einer weiteren Schulmail haben wir nun ergänzende Informationen erhalten.
Die Schulmail ist wie gewohnt hier nachzulesen.
Die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:
Abiturprüfungen
Ebenfalls ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden
Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem jenen Schülergruppen, die aufgrund der Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Abiturprüfungen erbringen konnten - also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren geschrieben haben - Gelegenheit, das nachzuholen.
Bezüglich der Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Schülerinnen und Schüler der Jgst. Q2 ab Donnerstag, dem 23. April 2020 erarbeiten wir in enger Kooperation mit dem Oberstufenteam bereits einen Plan, wie eine gezielte Vorbereitung auf die Abiturprüfungen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes umgesetzt werden kann. Wir werden Sie und euch gezielt darüber informieren und bitten darum, diese abzuwarten. Auch wird es eine klare Verfahrensregelung bezüglich der Abmeldung der SuS geben.
Zu der Durchführung der noch ausstehenden Vorabitur-Nachschreibeklausuren wird eine direkte Info vom Oberstufenteam an die KuK und die SuS erfolgen.
Lernen auf Distanz
Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war.
Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.
Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.
Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.
Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.
Ab Montag wird das E-Learning nun wieder fortgesetzt. Erhaltende Rückmeldungen werden wir entsprechend berücksichtigen und weiterhin an einem Konzept für das E-Learning arbeiten und dieses erweitern.
Hinsichtlich der Umsetzung des Themas "Bewertung" werden wir Sie entsprechend informieren, sollten hierzu klare Regelungen vorliegen.
Ausweitung der Notbetreuung
Ab dem 23.04.2020 soll die bisherige Notbetreuung in Schulen um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, so dass mehr Menschen sie in Anspruch nehmen können. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW informiert über den jetzt gültigen Personenkreis (Personal kritischer Infastrukturen) auf seiner homepage. Eine Anpassung bezüglich der Erweiterung wird vermutlich in den nächsten Tagen erfolgen. Auch darüber werden wir Sie entsprechend informieren.
Bitte melden Sie sich per Mail an buero@scholl-gymnasium.de, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten. Der entsprechende Antrag ist hier zu finden finden.
Über weitere Informationen zu den Vorgaben, zu schulinternen Absprachen und Regelungen werden wir Sie und euch wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Stefanie Bresgen
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