27.04.2020:
Notbetreuung und Informationen zum Schulbusverkehr
Liebe Eltern,
Notbetreuung
seit dem 23. April 2020 gelten für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche.
Dazu gibt es auf der Seite des MAGS weitere Informationen.
Das aktuelle Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarf finden Sie hier unter der Rubrik "Notbetreuung".
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben. (Auszug 16. Schulmail vom 24.04.2020)
Hinweise zu Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr
Durch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes nutzen Schülerinnen und Schüler seit dieser Woche wieder vermehrt Busse und Bahnen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Diese sind auf der Webseite des Verkehrsministeriums abrufbar. (Auszug 16. Schulmail vom 24.04.2020)
Weiterhin alles Gute!
Stefanie Bresgen
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