18.06.2021:
Informationen zur Aufhebung der Maskenpflicht ab Montag, 21. Juni 2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Landesregierung hat aufgrund sinkender Inzidenzzahlen die Maskenflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Masken aufgrund der geänderten Infektionslage wird für angemessen und vertretbar gehalten.
Die derzeit gültige Coronabetreuungsverordnung wird nun kurzfristig angepasst und tritt ab Montag, 21. Juni 2021 in Kraft.
Demnach entfällt ab Montag die Maskenpflicht im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
Schulmail vom 17.06.2021
Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung.
Alle übrigen Regelungen und Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sind weiterhin gültig und verpflichtend einzuhalten (z.B. Handhygiene, Lüftung von Räumen, Pflicht zur Testung).
Freiwillig können weiterhin auch im Außenbereich Masken getragen werden. Wir freuen uns, wenn wir gemeinsam auch weiterhin einen guten Blick auf den Schutz anderer Personen und den Schutz der eigenen Person haben und bedanken uns herzlich für das so umsichtige Vorgehen bei allen Schülerinnen und Schülern und bei Ihnen als Eltern. Nur gemeinsam konnten wir in diesem Schuljahr so gut durch diese Zeit kommen!
gsg
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