24.08.2021:
Impfangebot des Gesundheitsamtes Rhein-Erft
Mitteilung des Gesundheitsamtes Rhein-Erft:
Nach sorgfältiger Bewertung neuer wissenschaftlicher Beobachtungen und Daten kommt die Ständige Impfkommission (STIKO) zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissensstand die Vorteile einer mRNA- Impfung gegen COVID-19 gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen auch bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen überwiegen. Daher hat die STIKO entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen. Diese Empfehlung zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab. Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen.
Aufgrund dieser breiten Empfehlung von Impfungen der 12- bis 17-Jährigen haben alle betreffenden Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich ab sofort im Impfzentrum des Kreises in Hürth, Theresienhöhe 4 (Einkaufszentrum Hürth Park) ohne vorherige Terminierung impfen zu lassen. Die Aufklärung und Beratung kann dabei sowohl durch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie durch Hausärztinnen und -ärzte erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren ist die Einwilligung eines Sorgeberechtigten ausreichend. Die Einwilligungserklärung finden Sie in der Anlage anbei. Sofern keine Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person zum Impftermin erfolgt, vergewissern sich die impfenden Ärztinnen und Ärzte im Zweifelsfall von der Einsichtsfähigkeit des bzw. der Minderjährigen.
Mehr unter: https://www.rhein-erft-kreis.de/impfungenimrheinerftkreis/artikel0
Das Angebot richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahre im Bereich der Sekundarstufe I.
Weitere Informationen:
Aufklärung
Anamnese
Bescheinigung
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