29.10.2021:
Informationen zur Einschränkung der Maskenpflicht in Schulen ab 02.11.2021
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Hier sind die wichtigsten Änderungen:
- Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
- Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium hat sich im Einvernehmen mit dem Lehrerrat, der SV und dem Vorstand der Schulpflegschaft darauf verständigt, die Schulgemeinschaft zu einem freiwilligen Tragen einer medizinischen Maske am festen Sitzplatz sowie einer freiwilligen Teilnahme auch Geimpfter und Genesener an den schulischen Selbsttests aufzurufen:
Appell an die Schulgemeinschaft (pdf)
Um die Sicherheit für alle in Zeiten wieder deutlich steigender Infektionszahlen zu erhöhen, möchten wir außerdem noch an zwei Regeln erinnern:
Schülerinnen und Schüler, die durch Abwesenheit eine der regelmäßigen Schultestungen versäumt haben, müssen unbedingt am ersten Tag ihrer Rückkehr in die Schule einen Selbsttest machen. Das heißt, wenn sie nicht an einem Montag, Mittwoch oder Freitag in die Schule zurückkehren und ohnehin einen Test machen, müssen sie die Lehrkraft in der ersten Stunde darauf aufmerksam machen, mit ihnen einen Selbsttest durchzuführen.
Schülerinnen und Schülern der Oberstufe haben die Pflicht, drei Mal wöchentlich ihren Laufzettel von einer Lehrkraft abzeichnen zu lassen. (Laufzettel Download)
Zuletzt möchten wir noch darum bitten, bei Erkältungssymptomen von Schülerinnen und Schülern streng nach dem Schaubild des MSB vorzugehen und nur dann in die Schule zu kommen, wenn es nach diesem Schaubild sicher ist.
Die Erfahrungen der ersten Woche nach den Herbstferien haben gezeigt, dass alle diese Maßnahmen sinnvoll sind und zum effektiven Schutz aller in der Schulgemeinschaft beitragen.
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