01.12.2021:
Wiedereinführung der Maskenpflicht in Schulen ab dem 02.12.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Sorgeberechtigte,
in der Presse war es schon zu lesen und zu hören: Die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht wird ab 2. Dezember 2021 wieder eingeführt.
Die Maskenpflicht gilt ab sofort außerdem auch für Ganztags- und Betreuungsangebote und für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen).
Der vollständige Text der Schulmail ist hier nachzulesen: https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz
Die Wiedereinführung der Maskenpflicht hat auch Konsequenzen für die Anordnung von Quarantänen: Diese bleiben ab sofort auf die infizierte Person beschränkt.
Im Falle eines nachgewiesenen Indexfalles in der Schule (bestätigte Covid-19-Infektion) prüft die Schule selbstverständlich weiterhin mit dem Gesundheitsamt Rhein-Erft die Gesamtsituation.
Sollte ein erhöhtes Infektionsrisiko vorliegen, informiert die Schule unmittelbar die betroffenen Personen. Erfolgt keine derartige Mitteilung, sind keine besonderen Schutzmaßnahmen vorzunehmen.
Insbesondere in der Oberstufe bitten wir um regelmäßige Prüfung des LMS (Gruppen der einzelnen Stufenleitungen), um wichtige Ankündigungen zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Vielen Dank!
gsg
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