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26.02.2022:

Verändertes Testverfahren an Schulen ab dem 28.02.2022

Ab Montag, 28.02.2022, tritt eine Veränderung im Testverfahren an den Schulen in Kraft.

Für immunisierte Schüler:innen und Mitarbeiter:innen (vollständig geimpft / genesen), dass Sie nicht mehr an den schulischen Testungen teilnehmen müssen. Eine freiwillige Teilnahme ist aber weiterhin möglich!

Entsprechende Nachweise müssen jederzeit bereitgehalten werden!

Für nicht-immunisierte Schüler.innen und Mitarbeiter:innen besteht weiterhin die Verpflichtung, an den schulischen Selbsttests dreimal in der Woche unter Aufsicht teilzunehmen (alternativ: Vorlage eines gültigen Bürgertests (max. 24h)).

Schulmail vom 17.02.2022

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» Seite druckenSeite zuletzt geändert am 12.07.18 14:14 Uhr