26.02.2022:
Verändertes Testverfahren an Schulen ab dem 28.02.2022
Ab Montag, 28.02.2022, tritt eine Veränderung im Testverfahren an den Schulen in Kraft.
Für immunisierte Schüler:innen und Mitarbeiter:innen (vollständig geimpft / genesen), dass Sie nicht mehr an den schulischen Testungen teilnehmen müssen. Eine freiwillige Teilnahme ist aber weiterhin möglich!
Entsprechende Nachweise müssen jederzeit bereitgehalten werden!
Für nicht-immunisierte Schüler.innen und Mitarbeiter:innen besteht weiterhin die Verpflichtung, an den schulischen Selbsttests dreimal in der Woche unter Aufsicht teilzunehmen (alternativ: Vorlage eines gültigen Bürgertests (max. 24h)).
Schulmail vom 17.02.2022
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