18.03.2022:
Neue Änderungen im Infektionsschutzgesetz ab dem 20. März
Ab dem 20. März treten neue Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Kraft.
Was gilt ab Montag (21. März) in der Schule?
Maskenpflicht in den Schulen
Das Infektionsschutzgesetz sieht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche grundsätzlich nicht mehr vor. Das Gesetz gewährt eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Die NRW-Landesregierung hat entschieden, diese Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronaschutzverordnung aufrecht zu erhalten.
Bis Samstag, 2. April 2022 wird § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule weiterhin vorsehen.
Fortsetzung schulischer Testungen
Für NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Schulmail vom 18. März 2022
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