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30.01.2023:

Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-Verordnungen

Mit Ablauf des 31. Januar 2023 laufen die derzeit für den Schulbereich relevanten Verordnungen aus. Für den Schulbereich gibt es keine Sonderregelungen mehr, die rechtliche Grundlage für die Durchführung anlassbezogener Tests fällt ebenfalls ersatzlos weg, ebenso die bisherige 5-tägige Isolationspflicht. Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 eine "dringende Empfehlung" zum Tragen einer mind. med. Maske ausgesprochen, wenn eine positiv getestete Person nicht krank zuhause bleibt (Zeitraum von 5 Tagen nach Test). Grundsätzlich kann auch weiterhin zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Schulmail vom 25.01.2023
Brief der Ministerin an die Eltern
Brief an die volljährigen Schüler:innen

Wir bitten um Kenntnisnahme. Vielen Dank!

bsg



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» Seite druckenSeite zuletzt geändert am 12.07.18 14:14 Uhr