|Infoblatt Handynutzung / Handymissbrauch

Liebe Schülerinnen und Schüler,

mit diesem Faltblatt möchten wir euch und euren Eltern einige Informationen an die Hand geben, die sich auf die Herstellung und Verbreitung von Fotos, Videos oder Tonaufzeichnungen durch Handys beziehen.

Weil Mobiltelefone sich inzwischen zu digitalen Multifunktionsmedien entwickelt haben, werden auf ihnen auch problematische und zum Teil strafbare Inhalte weitergegeben. Oft werden solche Bilder oder Filme, die Persönlichkeits- und Menschenrechte verletzen, aus dem Internet herunter geladen und dann auf andere Handys übertragen. Immer wieder kommt es aber auch zu Eigenproduktionen von kleinen Filmchen oder Fotos.

Neben harmlosen Späßen machen hier demütigende, brutale, oft unter Zwang und Erpressung entstandene Aufnahmen die Runde – die oft an der Schule verbreitet und ausgetauscht werden. Und nicht selten sind Schülerinnen und Schüler die Opfer solcher Produktionen.

Snuff und Happy-Slapping
Solche Gewaltvideos werden meist mit den Begriffen „Snuff-Videos“ und „Happy-Slapping-Videos“ bezeichnet. Bei Snuff-Videos (englisch von „to snuff out“ = jemanden auslöschen) handelt es sich um Filme und Bilder mit pornographischem Inhalt sowie reale und inszenierte Demütigungen, Vergewaltigungen, Sodomie-Szenen und brutale Morde sowie Hinrichtungen. Snuff-Videos stammen in der Regel aus Quellen im Internet. Die Bilder und Videos werden auf den heimischen PC herunter geladen, auf das eigene Handy übermittelt und von dort auf andere Handys übersandt. Der Austausch erfolgt fast ausschließlich mittels Bluetooth oder Infrarot-Schnittstelle, die beide eine drahtlose Datenübertragung ermöglichen. Sofern diese Funktion auf dem Handy aktiviert ist, können Bilder und Videos in begrenztem Umkreis kostenlos von Handy zu Handy versandt werden.

Als Happy Slapping (englisch für „Fröhliches Schlagen“) wird ein grundloser Angriff auf meist unbekannte Personen bezeichnet. Dieser Trend begann vor etwa drei Jahren in England. Jugendliche greifen, meist in der Überzahl, willkürlich Passanten an und nehmen ihre Gewalttaten mit dem Foto-Handy auf. Diese Aufnahmen werden anschließend im Internet veröffentlicht. Teilweise werden Gewaltszenen nur inszeniert, um sie zu filmen und anschließend verbreiten zu können. Die Erstellung von Fotos oder Videos sind mit jedem Handy mit eingebauter Kamera möglich.

Den Jugendlichen, die diese Videos meistens auf den Schulhöfen tauschen, kommt es unter anderem auch darauf an, das brutalste Video „an Land gezogen“ zu haben und hierfür von ihren Mitschülern Lob und Anerkennung zu erhalten. Unter dem entstehenden Gruppendruck wird immer neues Material aus dem Internet herunter geladen und weiter verbreitet. Die Inhalte können nicht nur zu einer höheren Gewaltbereitschaft, sondern auch zu psychischen Beeinträchtigungen führen. Ess- und Schlafstörungen können die Folge eines regelmäßigen Konsums dieser Filme sein. Bei „Happy-Slapping-Eigenproduktionen“ ist die Motivation eine ganz ähnliche und auch hier stellen besonders spektakuläre Inhalte einen traurigen „Weg zum Ruhm“ dar.

Mehr als nur ein übler Spaß – Informationen zur Rechtslage
Vielen, die sich an „Tauschaktionen“ beteiligen, ist nicht bewusst, dass es sich hierbei nicht um harmlose Scherze wohl aber (teilweise) um Straftaten handelt. Um dies aufzuklären, erfolgt nun eine kurze Zusammenfassung der Rechtslage.

Gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer vorsätzlich Schriften (zu denen auch digitale Bilder oder Videos zählen, § 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Bereits das Versenden von Bildern des oben beschriebenen Inhalts an einen anderen Minderjährigen, z.B. mittels Bluetooth, ist also strafbar.

In ähnlicher Weise stellt § 184 StGB das Versenden pornographischer Bilder unter Strafe. Diese dürfen gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht einer Person unter achtzehn Jahren zugänglich gemacht werden. Ebenso dürfen sie gemäß Abs. 1 Nr. 2 nicht an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist (z.B. Schulhof), ausgestellt, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden. (Zu weiteren Varianten siehe §§ 184-184c StGB.)

Dass die Herstellung von Happy-Slapping-Videos strafbare Elemente enthält, sollte eigentlich jedem klar sein. Die Tatverdächtigen, welche unmittelbar auf das Opfer einwirken, machen sich je nach Fallgestaltung wegen einer einfachen/gefährlichen Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung und/oder Beleidigung strafbar. Zudem kommt eine Anstiftung in Betracht, wenn ein Auftrag zur Misshandlung erteilt wird, um hiervon eine Bildaufzeichnung herstellen zu können.

Auch derjenige, der nicht unmittelbar auf das Opfer einwirkt, jedoch eine Bildaufzeichnung von der Gewalttat herstellt, kann sich gemäß § 185 Halbsatz 2 StGB strafbar machen, wenn die Aufzeichnung anschließend (auch durch Dritte) verbreitet wird.

Unter den engen Voraussetzungen des § 201a StGB, d.h. wenn sich das Opfer zum Zeitpunkt der Bildaufzeichnung in einer Wohnung oder einem anderen gegen Einblick besonders geschützten Raum (z.B. in der Umkleidekabine oder der Toilette) befindet, können sowohl Herstellen als auch Verbreiten der Bildaufzeichnung als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahme, § 201 a StGB, strafbar sein.

Was können wir tun, wenn wir an unserer Schule auf problematische Handyvideos oder -fotos aufmerksam werden?

  1. Mit der Person, die den Film/ das Foto besitzt, das Gespräch suchen und sie fragen, ob sie sich über die möglichen Folgen bewusst ist.

  2. Das Problem vor der Klasse ansprechen und gemeinsam überlegen, wie man mit der Situation umgehen kann.

  3. Sich an den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin oder an unseren Schulpsychologen, Herrn Gramlich, wenden.

Was können wir tun, wenn wir auf Handyvideos oder -fotos aufmerksam werden, die die Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern verletzen?
  1. Sofort den Klassenlehrer und die Schulleitung informieren.

  2. Die Polizei benachrichtigen.

Wir wenden uns mit diesem Infoblatt an euch, weil wir mit eurer Hilfe zu einer realistischen Einschätzung der Situation an unserer Schule kommen wollen. Wir appellieren an eure Zivilcourage und an die Verantwortung, die ihr als Schülerinnen und Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums für euch und andere tragt: Arbeitet mit uns gemeinsam daran, dass Ausgrenzung, Diskriminierung und Einschüchterung an unserer Schule keinen Platz haben.

Ansprechpartner am GSG: Herr Loh, Beratungsteam, Herr Behrendt
 
Kostenlose Hotline (T-Mobile):
0800/33 88 77 6
www.t-mobile.de/eltern-hotline
 
Quellen:
Landeskriminalamt NRW (Dez. 34):

www.lka.nrw.de
 
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW:

www.ajs.nrw.de
 
» Seite druckenSeite zuletzt geändert am 18.01.14 00:45 Uhr