|Der Schulvertrag

Schulvertrag - die Gestaltung des Zusammenlebens in unserer Schule

Unsere Schule ist für uns ein Ort des Zusammenlebens, des Lernens und Arbeitens.

Wir begegnen einander mit Respekt und Freundlichkeit.

Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anspruch auf individuelle Förderung und auf eine gerchte und faire Beurteilung von Verhalten und Leistung.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat Anspruch auf Fairness und Respekt von Seiten der Schüler/innen. Dies gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule.

Bei der Bewältigung von Problemen und beim Austragen von Konflikten üben wir Toleranz und verzichten auf jede Form von Gewalt.

In Konfliktgesprächen hat jede/r Beteiligte das Recht, eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen

Wir erhalten das Schulgelände sowie die Räumlichkeiten der Schule in einem Zustand, der für das gemeinsame Lernen und Leben so beschaffen ist, dass sich alle wohl fühlen können.

Schüler/innen, die sich für ein gelungenes Zusammenleben und sich für die Gestaltung der Schulkultur engagieren, erwerben einen Anspruch auf eine positive Bemerkung im Zeugnis bzw. auf ein separates Zertifikat.

Um in einem Klima gegenseitiger Wertschätzung leben und lernen zu können, verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler, die folgenden Regeln zu respektieren und einzuhalten:

A   Allgemeine Regeln
1. Ich verhalte mich so, dass alle Schüler/innen ungestört lernen und alle Lehrer/innen ungestört unterrichten können.
2. Ich gehe rücksichtsvoll mit Schüler/innen bzw. Lehrer/innen um.
3. Ich wende keine verbale oder körperliche Gewalt an.
4. Ich achte das private ebenso wie das schulische Eigentum.
5. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
6. Ich halte die nötigen Unterrichtsmaterialien bereit.
7. Ich gestalte den Unterricht aktiv mit.
8. Ich bin bereit, mit jeder und jedem in meiner Gruppe zusammenzuarbeiten.
9. Ich befolge die Anweisungen der Lehrer/innen und der Mitarbeiter/innen
10. Ich entsorge meinen Abfall und beachte das Umweltkonzept der Schule.


B   Einzelregelungen

1.
Der Unterricht beginnt um 8:05 Uhr. Ab 7:40 Uhr sind der Aufenthalt in der Pausenhalle und der Zugang zu den Klassen- und Kursräumen erlaubt. Sporthallen und Fachräume dürfen nur zusammen mit der entsprechenden Lehrkraft betreten werden.

2.
In der großen Pause sowie in der Mittagspause können sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen und den Flurbereichen, in der Pausenhalle, der Mensa und auf dem Schulgelände aufhalten. Der Aufenhalt in den Klassenräumen ist gestattet, wenn die Klasse einen verantwortungsvollen Anwesenheitsdienst mit mindestens drei Schüler/innen organisiert hat.

3.
Aufgrund der Verletzungsgefahr ist das Werfen von Schneebällen u. ä. nicht erlaubt. Dies gilt ebenso für das Laufen und Rennen innerhalb des Schulgebäudes.

4.
Das Öffnen von Fluchtfenstern und der Aufenthalt auf den Fluchttreppen sind ohne Aufsicht nicht gestattet.

5.
Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn eine Klasse ohne Lehrperson, meldet das der/die Klassensprecher/in im Sekretariat, damit für Vertretung gesorgt werden kann.

6.
Vor und nach jeder Doppelstunde sorgt die Lerngruppe gemeinsam mit der Lehrkraft für Ordnung und Sauberkeit im Raum ("Formel 2 x 3"). Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler/innen die Stühle an die Tische, schließen die Fenster, säubern die Tafel, entsorgen den Müll, fegen die Klasse und räumen ihren jeweilien Platz auf. Hierfür richtet jede Klasse einen Ordnungsdienst ein.

7.
Bei mutwilligen Beschädigungen oder Verschmutzungen von Schuleigentum (z.B. durch Beschriften, Spucken, Kaugummi) haften die Schüler/innen bzw. deren gesetzliche Vertreter. Beschädigungen sind unmittelbar im Sekretariat zu melden.

8.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind berechtigt, Schüler/innen zur Ordnung, zur Sauberhaltung und zur Beachtung der Sicherheitsbestimmungen anzuhalten. Die Klassen und Kurse sind eingebunden in die tägliche Reinigung der Schulhöfe, der Mensa und der Pausenhalle ("GSG-Kehrwoche").

9.
Fahrräder müssen im Fahrradkeller oder in den Ständern auf dem Hof, Mopeds und Mofas an dem auf dem Parkplatz dafür vorgesehenen Ort abgestellt werden. PKW dürfen nur auf den vereinbarten Plätzen geparkt werden. Der Durchgang über den Parkplatz ist nur als Zugang zu den Fahrzeugen erlaubt.

10. neu
Das Befahren des Schulgeländes mit Motorrädern, Mopeds, Rollern, Pkws und Lkws ist nicht gestattet. Zulieferer der Schule und der Mensa erhalten eine Ausnahmegenehmigung. Die Benutzerinnen und Benutzer des Schulgeländes nehmen aufeinander Rücksicht.

11.
Während der Unterrichtszeit und während der Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Es gelten die folgenden Ausnahmeregelungen:

12.
Rauchen, Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten.

13. neu
Mobiltelefone und sonstige private elektronische Geräte bleiben während des Unterrichts grundsätzlich ausgeschaltet. Ausnahmen hiervon bedürfen der Erlaubnis durch eine Lehrkraft. Film-, Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft oder die Schulleitung. Für Schüler/innen der Stufen 5 bis 9 gilt, dass Mobiltelefone und sonstige private elektronische Geräte während des gesamten Schultages grundsätzlich ausgeschaltet bleiben. Schüler/innen ab Stufe 7 ist während der Mittagspause die Nutzung erlaubt. Bei Verstößen gegen diese Regelungen wird das Gerät einbehalten und kann nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Hinweise zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Handys enthält ein Info-Flyer der Schule..

14.
Die auf der Homepage veröffentlichten Nutzungsordnungen der Bibliothek und des angegliederten Selbstlernraums sowie der Study Hall und des schuleigenen Computer-Netzwerks müssen von allen Nutzer/innen eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnungen können die betreffenden Personen bis auf weiteres von der Nutzung ausgeschlossen werden.

15.
Die Schüler/innen haben das Recht, unter Aufsicht eines Lehrers bzw. einer Lehrerin oder eines/r Schüler/in ab Stufe 10 Veranstaltungen im Schulgebäude durchzuführen. Diese werden auf einem bei den Hausmeistern erhältlichen Formular angemeldet und durch die Schulleitung genehmigt.

16.
Die „Regeln für das Zusammenleben in unserer Schule“ werden zu Beginn eines jeden Schuljahrs in den Klassen und Kursen besprochen und von allen Schüler/innen und Lehrer/innen im Sinne einer Verpflichtungserklärung unterzeichnet. Auch die Eltern bescheinigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift.

Weitere Informationen:
» Seite druckenSeite zuletzt geändert am 19.09.18 12:04 Uhr