|Individuelle Förderung

Allgemeines

Eine der wesentlichen Erkenntnisse der modernen Hirnforschung lautet, dass Lernen ein hochgradig individueller Prozess ist. Bildungspolitik, Schule und Unterricht berücksichtigen dies mehr und mehr. So stellt das NRW-Schulgesetz die individuelle Förderung als Ziel von Schule gleichrangig neben Bildung und Erziehung. Kollektives Lernen in der Schule und der Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf individuelle Förderung stehen in einem permanenten Spannungsfeld, welches auch durch die verfügbaren materiellen und personellen Ressourcen einer Schule beeinflusst wird. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium entwickelt mit dem „Pulheimer Ressourcen-Modell“ (PRM) ein Konzept zur individuellen Förderung mit dem Ziel der Förderung von Stärken und dem Ausgleich von Schwächen. Individuelle Förderung geschieht im Fachunterricht, in Förder- und Profilkursen sowie im grips-Bereich.

Die Rahmenbedingungen und die Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler sind im "Konzept zur Förderung des selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernens am Geschwister-Scholl-Gymnasium" zusammengefasst. Hierin finden sich unter anderem ...


Das gesamte Konzept können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.


Individuelle Förderung in der Erprobungsstufe

Die Individuelle Förderung in der Erprobungsstufe geschieht durch entsprechende Methoden innerhalb des Fachunterrichts sowie in vier fachlichen Schwerpunkten, die an die Stärken und Interessen der Schülerinnen und Schüler anknüpfen (so genannte "Plus-Profile": Deutsch plus, Naturwissenschaften plus und Musik plus (nähere Informationen finden Sie unter diesem Link). Der individuellen Förderung dienen aber auch die freien Lernzeiten (Klassenzeit, EVA-Zeit), in denen die Schülerinnen und Schüler zumeist selbstständig an ihren Lernaufgaben arbeiten und dabei von den Fachlehrkräften beraten und unterstützt werden.


Individuelle Förderung in den Stufen 7 bis 9

Für die Stufen 7 bis 9 hat die Schule im Rahmen der Ergänzungsstunden (G 8) ein differenziertes Konzept entwickelt, in dessen Rahmen Stärken gefördert und Hilfen zur Überwindung von Lerndefiziten gegeben werden. Genauere Informationen hierzu sowie das aktuelle Angebot für die Stufen 7 bis 9 finden Sie hier. Im Zuge des Ausbaus zum gebundenen Ganztagsgymnasium wird es eine Integration von Angeboten der Individuellen Förderung und den freien Lernzeiten im Ganztag geben. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.


Förderpläne in der Sekundarstufe I

Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich aufgrund des Leistungsbildes auf dem Halbjahreszeugnis das Risiko einer Nicht-Versetzung am Schuljahresende abzeichnet, gibt es die gesetzlich vorgeschriebenen so genannten Förderpläne. Ob ein Förderplan für eine Schülerin bzw. einen Schüler erstellt wird, legt die Zeugniskonferenz zum Ende des ersten Halbjahres fest. Dies wird auch als Bemerkung auf dem Zeugnis dokumentiert. Nach der Zeugnisausgabe wird der Förderplan von den Lehrkräften der Fächer, in denen defizitäre Leistungen bestehen, erstellt. Das Förderplangespräch findet dann in der Regel innerhalb der ersten drei Wochen des zweiten Halbjahres statt. An diesem Gespräch nehmen die Schülerin bzw. der Schüler, mindestens ein Elternteil und mindestens eine Lehrkraft teil. Je nach Situation kann auch ein Mitglied des schulischen Beratungsteams hinzugezogen werden.
Die während des Gesprächs getroffenen Absprachen werden auf dem Förderplan dokumentiert. Außerdem wird am Ende des Gesprächs wird ein Nachgespräch terminiert. In diesem Nachgespräch werden die getroffenen Vereinbarungen aus dem ersten Gesprächs besprochen und ausgewertet. Das für das GSG gültige Formular für den Förderplan steht als pdf-Dokument zur Ansicht zur Verfügung. Bitte folgen Sie diesem Link.


Das schulische Beratungsteam

Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern ist eine auf die individuelle Situation des einzelnen Schülers oder der einzelnen Schülerin ausgerichtete Beratung. Die Schule hat hierzu ein umfassendes Beratungskonzept ausgearbeitet.


Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler

Neben der Überwindung von Lernschwächen und Lerndefiziten steht auch die Förderung besonders begabter bzw. leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler im Fokus. Unter dem Titel Begabtenförderung gibt es hierzu auf der Schul-Homepage aktuelle Informationen sowie einen Überblick über schulische und außerschulische Förderangebote.
Seite zuletzt geändert am 07.08.17 17:47 Uhr